Betreuungsbüro Hülya Özkan
Professionelle rechtliche Betreuung in Bielefeld & Umgebung
Kompetente Unterstützung und gesetzliche Vertretung mit akademischem Hintergrund und langjähriger Erfahrung.
Über mich
Mein Name ist Hülya Özkan.
Ich bin als selbstständige Berufsbetreuerin, Nachlasspflegerin und Verfahrenspflegerin in Bielefeld und Umgebung tätig.
In meiner Arbeitsweise verbinde ich rechtliche Klarheit mit einer strukturierten und verantwortungsvollen Vorgehensweise. Im Mittelpunkt steht für mich stets die betreute Person sowie eine sachgerechte, verlässliche und transparente Wahrnehmung der mir übertragenen Aufgaben.
Ich arbeite lösungsorientiert, nachvollziehbar und mit dem Anspruch, auch in komplexen oder konfliktbeladenen Situationen den Überblick zu behalten und Entscheidungen fundiert vorzubereiten oder umzusetzen.
Für Betroffene und Angehörige ist mir wichtig, rechtliche Abläufe verständlich zu erklären und Entscheidungen transparent zu machen. Unterstützte Entscheidungsfindung bedeutet für mich auch, Zeit für Erklärung zu nehmen, Optionen aufzuzeigen und Entscheidungen gemeinsam vorzubereiten.
Sofern stellvertretendes Handeln erforderlich ist, erfolgt dies zurückhaltend, begründet und stets orientiert an den individuellen Wünschen der betroffenen Person.
Ich arbeite im Auftrag von Betreuungs- und Nachlassgerichten und lege besonderen Wert auf:
eine strukturierte und digitale Akten- und Verfahrensführung sowie eine klare, sachliche und verlässliche Kommunikation.
„Kommunikation ist die Basis für Vertrauen."
Häufige Fragen (FAQ)
Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn eine volljährige Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann.
Sie wird nur für die Bereiche angeordnet, in denen tatsächlich Unterstützung erforderlich ist.
Seit dem 01.01.2023 steht die Selbstbestimmung im Mittelpunkt, sodass die betreute Person ihre Entscheidungen grundsätzlich selbst treffen soll. Aufgabe der Betreuung ist es, diese Entscheidungsfindung zu unterstützen und die Umsetzung zu ermöglichen. Stellvertretendes Handeln erfolgt nur, wenn eine eigenständige Entscheidung auch mit Unterstützung nicht möglich ist oder eine rechtliche Vertretung notwendig wird.
Ich betreue Klienten im Raum Bielefeld und Umgebung. Meine Tätigkeit erstreckt sich auf die Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte Bielefeld, Gütersloh, Halle und Herford.
Entscheidungen sollen grundsätzlich von der betreuten Person selbst getroffen werden. Aufgabe der Betreuung ist es, bei der Informationsgewinnung, beim Verstehen von Zusammenhängen und beim Abwägen von Optionen zu unterstützen. Ziel ist eine eigenständige und selbstbestimmte Entscheidung, soweit dies möglich ist. Stellvertretendes Handeln erfolgt nur, wenn eine eigenständige Entscheidung auch mit Unterstützung nicht möglich ist oder eine rechtliche Vertretung erforderlich wird. Dabei ist stets der Wunsch und der Wille der betreuten Person maßgeblich. Mein Handeln orientiert sich an ihren Wünschen und ihrer individuellen Lebenssituation.
Ich bin Sozialwissenschaftlerin (M.A.) und Politikwissenschaftlerin (B.A.) und seit dem Jahr 2013 als Berufsbetreuerin tätig. Meine berufliche Tätigkeit basiert auf einer fundierten wissenschaftlichen Ausbildung sowie langjähriger praktischer Erfahrung in der rechtlichen Betreuung. Zur Sicherung einer gleichbleibend hohen fachlichen Qualität nehme ich regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil.
Ich bin im Qualitätsregister des Bundesverbandes der Berufsbetreuer*innen (BdB e. V.) eingetragen.
Eine barrierefreie Kommunikation ist die Basis für eine gute Zusammenarbeit. Daher biete ich meine Leistungen neben Deutsch auch fließend in Türkisch und Englisch an.
Die Vergütung einer Berufsbetreuung ist gesetzlich geregelt. Ob die Kosten vom Betreuten selbst oder von der Staatskasse übernommen werden, hängt vom jeweiligen Einkommen und Vermögen der betreuten Person ab.
Eine Nachlasspflegerin wird vom Nachlassgericht bestellt, wenn ein Nachlass gesichert oder verwaltet werden muss und die Erben unbekannt oder noch nicht feststellbar sind. Ziel ist die Sicherung des Nachlasses sowie die Wahrung der Interessen der unbekannten Erben. Die Bestellung erfolgt nur, wenn dies rechtlich erforderlich ist.
Zu den Aufgaben können die Sicherung von Vermögenswerten, die Klärung von Nachlassverbindlichkeiten und die Ermittlung von Erben gehören. Die Tätigkeit ist auf den vom Gericht festgelegten Wirkungskreis beschränkt.
Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen endet die Nachlasspflege.
Eine Verfahrenspflegerin wird vom Gericht bestellt, wenn dies zur Wahrung der Interessen einer betroffenen Person in einem gerichtlichen Verfahren erforderlich ist.
Sie unterstützt die betroffene Person im Verfahren und bringt deren Sichtweise gegenüber dem Gericht zur Geltung. Die Verfahrenspflegerin ist unabhängig und ausschließlich den Interessen der betroffenen Person verpflichtet.